Sie als Kunde bzw. Kreditnehmer entscheiden über die Laufzeit Ihres Pfandkredits: Wann Sie Ihr Pfand auslösen oder ob Sie den Pfandkredit verlängern.
Das Pfand auslösen
Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel drei Monate. Vor Ablauf dieser Frist hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, sein Pfand wieder auszulösen. Das heißt, er zahlt das erhaltene Darlehn und die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren zurück.
Den Pfandvertrag verlängern
Sollte der Kreditnehmer den Pfandkredit weiterhin benötigen, kann er diesen jederzeit verlängern und zahlt nur die bis dato angefallenen Zinsen und Gebühren. Der Kunde erhält einen neuen Vertrag mit einer dreimonatigen Laufzeit ab dem Verlängerungstag. Die Verlängerung kann persönlich oder über eine beauftragte Person gegen Vorlage des Pfandscheins vorgenommen werden.
Wann kommt das Pfand zur Versteigerung?
Wenn Sie als Kreditnehmer Ihr Pfand nicht auslösen und Ihren Pfandkredit nicht fristgerecht verlängern, so sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihr Pfand öffentlich und meistbietend zu versteigern.
Gut zu wissen: Der Gesetzgeber räumt dem Darlehnsnehmer nach der 3-monatigen Laufzeit einen Karenzmonat ein, eine Übergangszeit. Danach kann frühestens ein Pfandgegenstand versteigert werden.
Welche Pfandschein-Nummern nach Ablauf der Karenzfrist zur Versteigerung aufgerufen werden, erfahren Sie aktuell immer hier.
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf unter 02361 181868.