Versteigerung!
Mitbieten. Günstig Werte schaffen.
Pfandwerte, die von Kunden nicht wieder ausgelöst werden, müssen laut Gesetz meistbietend versteigert werden. Interessierte Käufer können so Schnäppchen machen und günstig Wertgegenstände erwerben – hochwertiger Schmuck, Marken- und Edeluhren, Unterhaltungselektronik, Smartphones, Notebooks, Tablets, Antiquitäten, Markenwerkzeuge etc.
Bis zu 12-mal im Jahr veranstalten wir solche öffentlichen Pfand-Versteigerungen an der Martinistraße 9.
- Vor der Versteigerung können die Wertgegenstände von Interessierten vorbesichtigt werden.
- Ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator übernimmt diese Aufgabe.
- Jede Person ab 18 Jahre kann per Handzeichen mitbieten.
- Für jeden Wertgegenstand nennt der Auktionator einen Mindestpreis bzw. festgesetzten Ausrufpreis.
- Im unteren Preisbereich erhöht sich der Preis pro Gebot um ein bis zwei Euro, in höheren Bereichen zunächst um fünf oder zehn Euro und oberhalb 1000 Euro um bis zu 50 Euro.
- Der Meistbietende erhält den Zuschlag; es kommt ein Kaufvertrag zustande.
- Ersteigerte Objekte können nach Zuschlagserteilung und Zahlung des Auktionsgebots sofort mitgenommen werden.
- Es gilt das Motto: Wie gesehen, so gekauft. Der Käufer hat also keine Garantie auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit, sehr wohl aber auf Echtheit. Der Pfandleiher ist nur der Vermittler und übernimmt keine Garantie.
Die aktuellen Termine erfahren Sie hier.
"Schnäppchenjagd mit Hammer und Eid": Wie eine Versteigerung funktioniert lesen Sie im prima | neues.