Termine und Pfandschein-Nummern,
die 2020 zur Versteigerung aufgerufen werden!
21. Januar 2020: Pfandschein-Nr. 521551 - 522550
18. Februar 2020: Pfandschein-Nr. 522551 - 524050
07. April 2020: Pfandschein-Nr. 524051 - 525550
05. Mai 2020: Pfandschein-Nr. 525551 - 527050
09. Juni 2020: Pfandschein-Nr. 527051 - 528550
04. August 2020: Pfandschein-Nr. 527051 - 528550
08. September 2020
13. Oktober 2020
17. November 2020
08. Dezember 2020
Alle Angaben sind unter Vorbehalt! Änderungen vorbehalten!
Abwenden einer Versteigerung Ihres Pfandes:
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Wertgegenstand öffentlich versteigert wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Pfandschein, gegen Zahlung der bis dato angefallenen Zinsen und Gebühren, zu verlängern. Sie können Ihr Pfand auch wieder auslösen, d. h. Sie zahlen den Darlehnsbetrag zzgl. der bis dato angefallenen Zinsen und Gebühren an uns zurück.
Erlös aus der Versteigerung
Die Wertgegenstände werden meistbietend versteigert. Der erzielte Erlös, abzüglich der Versteigerungskosten, Zinsen, Gebühren und des erhaltenen Darlehns, stehen dem Verpfänder zu. Diesen so genannten Überschuss kann er innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Jahres, in welchem die Auktion stattfand, im Pfandhaus abholen. Danach führt der Pfandleiher die nicht ausgezahlten Überschüsse an die Staatskasse ab.
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf unter 02361 181868.